Beglaubigte Übersetzungen

(c) Sprachendienst Wencke Gubisch

Als ermächtigte Übersetzerin für die Berliner Gerichte und Notare biete ich Ihnen folgende Leistungen:

Übersetzung und Beglaubigung von:

Personenstandsurkunden
(z. B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden)
Ärztliche Atteste
Führerscheine
Zeugnisse (z. B. Schul-, Universitäts-, Ausbildungszeugnisse)
Verträge
AGB
Urteile

 

Bitte beachten Sie, dass die Beglaubigung nicht die Echtheit einer Urkunde bzw. die Echtheit der Kopie einer Urkunde bestätigt, sondern die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung des vorliegenden Originaldokuments.

Die Übersetzung und Beglaubigung erfolgt nach den Richtlinien des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) "Richtlinien und Hinweise für die Anfertigung von Urkundenübersetzungen", die auf der Webseite des BDÜ veröffentlicht sind.

 

Richtlinien und Hinweise für die Anfertigung von Urkundenübersetzungen
Richtlinien Urkübs.pdf
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